Die Stadt war seit 1975 staatlich anerkannter Luftkurort und seit 1976 staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad und führt die Bezeichnung Bad seit dem 5. Ende Juli 2015 wurde die Anerkennung der Prädikate Kneipp-Heilbad und Luftkurort vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit sofortiger Wirkung widerrufen, nachdem der Stadtrat entschieden hatte, in diesem Bereich kein Geld mehr zu investieren
Bundesland
Landkreis
Heidekreis
Einwohner
12.209 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29683
Vorwahlen
05162, 05163
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Fallingbostel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bad Fallingbostel gibt es keine aktuellen Nachrichten zu neuen Bebauungsplänen. Es gibt jedoch Fortschreibungen bestehender Rahmenpläne wie those für die Neustrukturierung der Quartiere Weinberg und Wiethop, die aufgrund veränderter interner und externer Rahmenbedingungen notwendig wurden.
Zudem wurde eine Checkliste für die Berücksichtigung des Klimawandels in der Bauleitplanung einstimmig beschlossen, die für künftige Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren gilt.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung